Da jede Situation der Pflegebedürftigkeit ganz unterschiedlich ist, benötigt jeder eine individuelle Beratung die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist.
Ich berate Sie und/oder ihre Angehörigen individuell, welche Möglichkeiten es für Sie und Ihre Situation gibt und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Die Beratung findet in Ihrem gewohnten Umfeld statt, damit ich mir ein Bild ihrer Situation machen kann.
Ich ermittle Ihren Hilfebedarf und erstelle für Sie, wenn nötig einen sogenannten Versorgungsplan, anhand dieses Planes wird Ihre Versorgung organisiert.
Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Ich gebe Ihnen Informationen welche Leistungen Ihnen zustehen und wie bzw. wo Sie diese beantragen können.
Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK (Besuchsvorbereitung, Begleitung).
Beratung bei Widersprüchen im Falle abgelehnter Leistungen.
Beratung zu ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Versorgung.
Beratung zu Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI).
Viertel- bzw. halbjährliche Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI ( Anerkennung als Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz), daher wird dieser mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.